Fahrpreise

 

 

Einzelfahrschein

Kombi-Ticket
24 Euro
40 Abschnitte
6 Monate gültig

Monatskarte

Zehnerkarte

50er Karte

Kinder bis 6 Jahrefrei––––
Kinder von 6 bis 12 Jahre0,80 EURO1 Felder28,00 EURO––
Fußgänger ab 13 Jahre
1,50 EURO2 Felder38,50 EURO13,00 Euro–
Fahrrad (Kind 6-12 J.)
1,00 EURO––––
Fahrrad (ab 13 J.)
2,00 EURO3 Felder44,00 EURO17,00 Euro–
PKW incl. Fahrer3,20 EURO5 Felder69,00 EURO27,00 Euro110 Euro
Motorrad incl. Fahrer2,50 EURO––––
LKW bis 7,49t incl Fahrer4,50 EURO––––
LKW ab 7,5t incl Fahrer14,00 EURO––––
Traktor incl. Fahrer4,50 EURO––––
Anhänger Klein
2,30 EURO––––
Anhänger Groß4,50 EURO––––

Alle Fahrpreise incl. gesetzlicher MwSt.

Hinweis: Bei Nutzung von Monatskarten oder Mehrfachfahrkarten, besteht kein Reklamationsrecht oder Recht auf Rückerstattung bei Ausfall des Fährbetriebes durch Höher Gewalt. Dazu zählt z.B Hochwasser, Technisch bedingte Ausfälle usw. .

Unter besonderen Vorrausetzungen, führen wir eine unentgeltliche Beförderung durch. Näheres dazu finden Sie unter „Fahrgäste mit Einschränkungen„

 

Sobald Sie zu uns an Bord kommen, kümmert sich unser Team um Sie. Ob Sie mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit einem Fahrzeug übersetzen, einer unserer Mitarbeiter kommt zu Ihnen. Egal ob Sie im Fahrzeug sitzen bleiben möchten oder die Fährfahrt außerhalb ihres Wagens genießen möchten.

Fahrgäste mit Einschränkungen

Im Rahmen des Nachteilsausgleiches für schwerbehinderte Menschen bieten wir die unentgeltliche Beförderung an.

Damit Sie diese Leistung in Anspruch nehmen können, benötigen Sie einen grün-orangen Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen und Beiblatt mit Wertmarke.

Zur unentgeltlichen Beförderung sind Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Einträgen (Merkzeichen Gl), hilflos (Merkzeichen H), blind (Merkzeichen Bl) oder die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt (Merkzeichen G oder aG) berechtigt.

Das persönliche Beiblatt mit aufgedruckter Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im Personennahverkehr, erhalten Sie auf Antrag beim zuständigen Versorgungsamt.